Tarifbrowser für Tarif 583

  GR.9532  Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag von 25%, pro Einsatz
  01.04.20 - 31.12.99   Gültigkeit  
    % Leistung 50.0%
    Referenz-Code   notwendig
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Prozentleistung · RefCode notwendig · Brutto-Leistung
    Kapitel   10.04
    Abrechnungseinheit   TP / + %
    Nach kantonalen arbeitsgesetzlichen Vorgaben.
Es dürfen + 25% auf Personalkosten (Tarifposition GR.9511 und/oder GR.9512) verrechnet werden.
Der Sonntags-/Feiertagszuschlag gilt für Einsätze, welche zwischen 00h00 Uhr und 24h00 Uhr des betreffenden Tages begonnen werden. Massgebend ist der Einsatzbeginn. (Einsatzbeginn: Annahme des Auftrages bei der Rettung bzw. beim Verlassen der Basis beim Transport.)
Darf nicht mit Ziffer GR.9531 Nachtzuschlag kumuliert werden.
 
Leistung GR.9532 ist nicht kumulierbar mit
  • Leistung GR.9531 «Nachtzuschlag von 25%, pro Einsatz»
Leistung GR.9532 ist nur kumulierbar mit
  • Leistungsgruppe LG-34 «LG-34 Ziffern kumulierbar mit GR.9532»