Tarifbrowser für Tarif 583

  GR.9531  Nachtzuschlag von 25%, pro Einsatz
  01.04.20 - 31.12.99   Gültigkeit  
    % Leistung 25.0%
    Referenz-Code   notwendig
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Prozentleistung · RefCode notwendig · Brutto-Leistung
    Kapitel   10.04
    Abrechnungseinheit   TP / + %
    Nach kantonalen arbeitsgesetzlichen Vorgaben.
Es dürfen + 25% auf Personalkosten (Tarifposition GR.9511 und/oder GR.9512) verrechnet werden.
Der Nachtzuschlag gilt von 20h00 Uhr bis 06h00 Uhr. Massgebend ist der Einsatzbeginn. (Einsatzbeginn: Annahme des Auftrages bei der Rettung bzw. beim Verlassen der Basis beim Transport.)
Darf nicht mit Ziffer GR.9532 Sonntags-/Feiertagszuschlag kumuliert werden.
 
Leistung GR.9531 ist nicht kumulierbar mit
  • Leistung GR.9532 «Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag von 25%, pro Einsatz»
Leistung GR.9531 ist nur kumulierbar mit
  • Leistungsgruppe LG-33 «LG-33 Ziffern kumulierbar mit GR.9531»