Tarifbrowser für Tarif 326

  52.630  Ganganalyse
  Mit elektronischer Datenerfassung

Ganganalysen sind nur direkt verrechenbar, wenn die Analysen von der Versicherung oder vom Arzt verlangt werden.

Ihr Einsatz ist besonders wertvoll zur Überprüfung der optimalen Entlastung und Kontrolle krankheitsbedingter Veränderungen bei Sensibilitätsstörungen.

Dienen Ganganalysen der Befundaufnahme zur Anfertigung orthopädischer Hilfsmittel, sind sie nicht verrechenbar.
 
 52.630.10 Ganganalyse, Ganganalyse
 52.630.20 Ganganalyse, Ganganalyse inkl. Erfassungsprotokoll