Tarifbrowser für Tarif 583

  RT.9532  Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag von xx%, pro Einsatz
  01.04.20 - 31.12.99   Gültigkeit  
    % Leistung > 0.00%
    Referenz-Code   notwendig
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Prozentleistung · Variable Leistung · RefCode notwendig · Brutto-Leistung
    Kapitel   00.04
    Abrechnungseinheit   TP / + %
    Nach kantonalen arbeitsgesetzlichen Vorgaben.
Es dürfen + xx% auf Personalkosten (Tarifposition RT.9511 und/oder RT.9512) verrechnet werden.
Der Sonntags-/Feiertagszuschlag gilt für Einsätze, welche zwischen 00h00 Uhr und 24h00 Uhr des betreffenden Tages begonnen werden. Massgebend ist der Einsatzbeginn. (Einsatzbeginn: Annahme des Auftrages bei der Rettung bzw. beim Verlassen der Basis beim Transport.)
Darf nicht mit Ziffer RT.9531 Nachtzuschlag kumuliert werden.
 
Leistung RT.9532 ist nicht kumulierbar mit
  • Leistung RT.9531 «Nachtzuschlag von xx%, pro Einsatz»
Leistung RT.9532 ist nur kumulierbar mit
  • Leistungsgruppe LG-04 «LG-04 Ziffern kumulierbar mit RT.9532»