Tarifbrowser für Tarif 351

  01.01.1410  Pauschale bei Fremdauftrag für Auftragsabwicklung, Overheadkosten, Probenentnahmematerial bei gepoolter molekularbiologischer Analyse für Einzelpersonen
  11.10.21 - 31.12.22   Gültigkeit  
    CHF Leistung 3.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.6
    Berechtigung   Spital, Laboratorien
    Limitation   1/Patient/Tag
    Bei der gepoolten molekularbiologischen Analyse für Einzelpersonen müssen die einzelnen Tarifpositionen separat pro Person und nicht pro Pool verrechnet werden.

Nur Laboratorien nach Art. 54 Abs. 3 KVV und Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 2 KVV im Auftrag eines anderen zugelassenen Leistungserbringers nach Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3 können diese Position in Rechnung stellen. Zu den Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV gehören die Privatlaboratorien sowie die Spitallaboratorien, die die Bedingungen der Laborleitung nach Artikel 54 Absatz 3 KVV erfüllen.

Die Pos. 01.01.1410 ist nur anwendbar in Fällen gemäss Ziffer 1.7.1 der Covid-19-Verordnung 3.

nur verrechenbar mit Pos. 01.02.1260