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  4.0110  Instruktion und Aufklärung des Patienten
  01.02.24 - 31.12.99   Gültigkeit  
    TP (UV/MV/IV) 52.30
    TP (PP) max   60.10
    TP (PP) min   44.50
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   01.03
    - Instruktion und Aufklärung des Patienten über die Risiken und möglichen Auswirkungen von zahnärztlichen Eingriffen.
- Art und Umfang der Aufklärung ist in der Krankengeschichte festzuhalten.
- Sollte bei Implantatversorgung nicht routinemässig verrechnet werden.

 
Leistung 4.0110 ist nicht kumulierbar mit
  • Leistung 4.0120 «Auskunft, Besprechung oder Telefonat mit Patient/Angehörigen»