Tarifbrowser für Tarif 340

  01  Leistungen
  Vergütungspflicht

Aus der Aufführung einer Leistungsposition in der Tarifstruktur kann nicht auf eine Leistungspflicht der Sozialversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)) geschlossen werden.



Grundregel/Anwendungsregel

Es ist nur verrechenbar, was effektiv gemäss Beschreibung der o.g. Tarifpositionen geleistet wurde. Alle Leistungen werden unter dem Datum der Leistungserbringung erfasst. Limitationen sind einzuhalten.



Definition Sitzung

Sämtliche, durch einen anerkannten Neuropsychologen nach KVG erbrachten Leistungen an einem einzelnen Kalendertag werden zu einer Sitzung zusammengefasst.



Limitationen

Pro Anordnung darf der Zeitaufwand folgende Limitationen nicht übersteigen:

  • Bis am Tag vor Vollendung des 18. Altersjahres: 15 Stunden
  • Ab Vollendung des 18. Altersjahres: 12 Stunden

Bei Überschreitung der Limitation ist vor der Überschreitung der obigen Limitation eine Kostengutsprache durch den Kostenträger erforderlich.


 
 100.003 Diagnostische Untersuchung (pro 5 Min.)
 100.004 Auswertung, Datenanalyse, Berichterstattung (pro 5 Min.)
 100.005 Befundbesprechung und Beratungsgespräch für weiteres Prozedere (pro 5 Min.)
 100.006 Telefonische Konsultation (pro 5 Min.)
 100.007 Leistungen in Abwesenheit des Patienten (pro 5 Min.)