Tarifbrowser für Tarif 338

  02.05  Vermietung
  Unter Vermietung kann mehrfach verwendbares Therapiematerial abgerechnet werden, welches zu Hause zeitlich begrenzt und regelmässig eingesetzt werden soll um den Therapieerfolg zu sichern.

Für die UV und MV gilt:
  • Bei einer Mietdauer von mehr als 30 Tagen ist ein vorgängiges Kostengutsprachegesuch mit Angabe der voraussichtlichen Mietdauer an den Kostenträger zwingend. Übertreffen die Mietkosten den Kaufpreis, muss mit dem Kostenträger eine Kaufoption geklärt werden.

Für die IV gilt:
  • Bei IV-Patienten ist eine Verfügung zwingend.

Bei Vermietung von teurem Therapiematerial (Ziffer 3263) muss die Übernahme der Kosten durch den Kostenträger vorgängig genehmigt werden. Der kumulierte Mietpreis darf den Kaufpreis nicht übersteigen.
 
 3261 Vermietung von ergotherapeutischen Hilfsmitteln und Therapiematerialien
 3262 Vermietung von elektrischen und elektronischen Therapiegeräten
 3263 Vermietung von Therapiematerial