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14.10.20.00.2 Stationärer Sauerstoff-Konzentrator, Miete
  01.01.24 - 31.12.99   Gültigkeit    
    TP   1.38  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   Miete/Tag  
    Anwendbar durch   Spitex und Pflege  
    Gerät allenfalls mit Rollen zur Bewegung innerhalb der Wohnung, Betrieb am Stromnetz inkl. Wartung, Wartungsmaterial, Molekularsieb-Ersatz, Aufbereitung und Rücknahme.  
    Limitation: • Siehe 14.10a • Für eine Therapiefortsetzung nach 3 Monaten ist eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Dabei ist insbesondere die Wirtschaftlichkeit der geplanten Versorgung darzulegen (Abwägung gegenüber Kauf). • HVB Pflege: Vergütung nur bei Anwendung durch Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner die den Beruf selbständig und auf eigene Rechnung ausüben  
  Stationärer Sauerstoff-Konzentrator, Miete
  01.04.22 - 31.12.23   Gültigkeit    
    TP   1.37  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   Miete/Tag  
    Anwendbar durch   Spitex und Pflege  
    Gerät allenfalls mit Rollen zur Bewegung innerhalb der Wohnung, Betrieb am Stromnetz inkl. Wartung, Wartungsmaterial, Molekularsieb-Ersatz, Aufbereitung und Rücknahme.  
    Limitation:
• Siehe 14.10a
• Für eine Therapiefortsetzung nach 3 Monaten ist eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Dabei ist insbesondere die Wirtschaftlichkeit der geplanten Versorgung darzulegen (Abwägung gegenüber Kauf).
• HVB Pflege: Vergütung nur bei Anwendung durch Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner die den Beruf selbständig und auf eigene Rechnung ausüben
 
  Sauerstoff-Konzentrator, Miete
  01.10.21 - 31.03.22   Gültigkeit    
    TP   4.86  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   Miete/Tag  
    Anwendbar durch   Spitex und Pflege  
    Inklusive Zubehör, Verbrauchsmaterial, Wartung und Notfallversorgung.  
    Limitation:
• Bei Therapiedauer länger als 3 Monate ist auf eine ärztliche Begründung hin eine vorgängige Kostengutsprache des Versicherers erforderlich
• HVB Pflege: Vergütung nur bei Anwendung und Rechnungsstellung durch Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner die den Beruf selbständig und auf eigene Rechnung ausüben