Tarifbrowser für Tarif 311

  1  Allgemeines
 
  1. Der Physiotherapeut ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung, der gesetzlichen Bestimmungen und seines Fachwissens frei in der Wahl seiner Behandlungsmethoden. Gestützt darauf wählt der Physiotherapeut die Therapie nach den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit aus.
  2. Der Tarif basiert grundsätzlich auf Sitzungspauschalen. Pro Therapiesitzung kann nur eine Sitzungspauschale (Ziffern 7301 bis 7340) verrechnet werden.
  3. Sitzungspauschalen (Ziffern 7301 bis 7340) können zweimal pro Tag verrechnet werden, sofern die zweifache Behandlung pro Tag vom Arzt ausdrücklich verordnet wurde.
  4. Wenn die im Rahmen einer Therapiesitzung durchgeführten Leistungen durch den Physiotherapeuten auf den Tag verteilt werden, so ergibt dies nicht Anspruch auf eine zweimalige Verrechnung der Sitzungspauschale.

 
 1.1 Erweiterung zum Vertrag: Übermittlung der Heilkosten-Rechnungen